Ein Schnellschuss könnte die Situation nur verschlimmbessern!

Portal des Bundesrats: Wie soll die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern aussehen? (Bild: Bundesrat)
Vor fünf Jahren vereinbarten Bund und Länder ein Kooperationsverbot in Bildung und Wissenschaft. In die Schulpolitik sollte sich der Bund überhaupt nicht mehr einmischen. Bei der Hochschulpolitik könnten Bund und Länder „auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken“, so lautet es in unserem Grundgesetz.
Für diese strikte Aufgabenabgrenzung gab es gute Gründe. Heute zeigt sich aber mehr und mehr: Bildung muss ein zentrales Thema in allen Teilen unserer Gesellschaft und auf allen Ebenen unserer Politik sein.
Bund und Länder müssen gemeinsam am Gelingen unseres Bildungssystems mitwirken — beginnend mit der frühkindlichen Bildung bis hin zum Lebenslangen Lernen. Der Bildungsföderalismus in seinen Grundsätzen sollte aber nicht infrage gestellt werden. Der Wettbewerb unter den Ländern um die besten Ideen ist gut und wichtig. Er bringt Dynamik in das Schul– und Hochschulwesen und fördert neue, innovative Ansätze.
Die Kompetenzen, die sich in den Ländern finden, sind unverzichtbar. Gleichsam wird es wohl wenig hilfreich sein, wenn der Bund in Zukunft nur die Rolle einer Sparkasse in unserem Bildungssystem übernimmt. Es muss also die Frage gestellt werden, wie die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern zukünftig aussehen soll. Erst wenn diese Frage zufriedenstellend beantwortet ist, kann das Kooperationsverbot aufgehoben werden.
Ein voreiliger Schnellschuss könnte die Situation nur verschlimmbessern.

