Ein Schnellschuss könnte die Situation nur verschlimmbessern!

13. Februar 2012
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Portal des Bundesrats: Wie soll die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern aussehen? (Bild: Bundesrat)

Por­tal des Bun­des­rats: Wie soll die Auf­ga­ben­ver­tei­lung zwi­schen Bund und Län­dern aus­se­hen? (Bild: Bundesrat)

Vor fünf Jah­ren ver­ein­bar­ten Bund und Län­der ein Koope­ra­ti­ons­ver­bot in Bil­dung und Wis­sen­schaft. In die Schul­po­li­tik sollte sich der Bund über­haupt nicht mehr ein­mi­schen. Bei der Hoch­schul­po­li­tik könn­ten Bund und Län­der „auf Grund von Ver­ein­ba­run­gen in Fäl­len über­re­gio­na­ler Bedeu­tung zusam­men­wir­ken“, so lau­tet es in unse­rem Grundgesetz.

Für diese strikte Auf­ga­ben­ab­gren­zung gab es gute Gründe. Heute zeigt sich aber mehr und mehr: Bil­dung muss ein zen­tra­les Thema in allen Tei­len unse­rer Gesell­schaft und auf allen Ebe­nen unse­rer Poli­tik sein.

Bund und Län­der müs­sen gemein­sam am Gelin­gen unse­res Bil­dungs­sys­tems mit­wir­ken — begin­nend mit der früh­kind­li­chen Bil­dung bis hin zum Lebens­lan­gen Ler­nen. Der Bil­dungs­fö­de­ra­lis­mus in sei­nen Grund­sät­zen sollte aber nicht infrage gestellt wer­den. Der Wett­be­werb unter den Län­dern um die bes­ten Ideen ist gut und wich­tig. Er bringt Dyna­mik in das Schul– und Hoch­schul­we­sen und för­dert neue, inno­va­tive Ansätze.

Die Kom­pe­ten­zen, die sich in den Län­dern fin­den, sind unver­zicht­bar. Gleich­sam wird es wohl wenig hilf­reich sein, wenn der Bund in Zukunft nur die Rolle einer Spar­kasse in unse­rem Bil­dungs­sys­tem über­nimmt. Es muss also die Frage gestellt wer­den, wie die Auf­ga­ben­ver­tei­lung zwi­schen Bund und Län­dern zukünf­tig aus­se­hen soll. Erst wenn diese Frage zufrie­den­stel­lend beant­wor­tet ist, kann das Koope­ra­ti­ons­ver­bot auf­ge­ho­ben werden.

Ein vor­ei­li­ger Schnell­schuss könnte die Situa­tion nur verschlimmbessern.

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